Rettungsdienst

Ein Großteil unserer Mitarbeiter ist haupt- oder ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig! Daher besitzen viele unserer Mitglieder mind. eine der im Rettungsdienst erforderlichen Qualifikationen: Rettungsdiensthelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder Notfallsanitäter und sind an verschiedenen Rettungswachen tätig.

Definition Rettungsdienst:

Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehören die Notfallrettung und der Krankentransport. Unter Notfallrettung versteht man die schnellst mögliche und qualifizierte Hilfe für akut verletzte oder erkrankte Personen. In der Notfallrettung bemühen sich Notärzte und Rettungsassistenten um die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen, stellen die Transportfähigkeit her und begleiten den Patienten in die nächste geeignete und aufnahmebereite Versorgungseinrichtung. Dieses wird in den meisten Fällen ein Krankenhaus sein, aber auch der Transport in eine geeignete Arztpraxis ist denkbar, z.B. bei kleineren Verletzungen. Die Aufgabe des Krankentransportes ist es, kranke und hilfsbedürftige Personen zu befördern, die keine sofortige Notfallversorgung benötigen und deren Transport planbar ist. Beim Krankentransport wird der Patient von einem Rettungssanitäter betreut, der den Gesundheitszustand des Patienten überwachen und bei einer Verschlechterung die erforderlichen Maßnahmen einleiten kann. Zu den Aufgaben des Krankentransportes gehören Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, Verlegungsfahrten von Klinik zu Klinik oder zur ambulanten Untersuchung. Die angenehmste Fahrt die man in einem Krankenwagen wohl machen kann, ist sicher die zurück in die eigenen vier Wände.

Eingesetztes Personal im Rettungsdienst:

Rettungsdiensthelfer (RDH) werden als Fahrer von Krankentransportwagen eingesetzt. Die 320 Std. dauernde Ausbildung zum RDH besteht beim BRK aus 160 Std. Theorieausbildung mit theoretischer und praktischer Abschlussprüfung und 160 Std. Rettungswachenpraktikum.Rettungssanitäter (RettSan) werden im Krankentransport zur Betreuung des Patienten und auf Rettungs-, Notarztwagen sowie Notarzteinsatzfahrzeugen häufig als Fahrer eingesetzt.Rettungsassistenten (RettAss) werden auf Rettungswagen zur Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten eingesetzt. Die Ausbildung qualifiziert Rettungsassistenten selbstverständlich auch zur selbstständigen Durchführung lebensrettender Maßnahmen, der Herstellung der Transportfähigkeit eines Patienten sowie zur Überwachung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transportes.Notärzte (NA) führen die erste ärztliche Hilfe am Notfallort durch. Dazu gehören die Wiederherstellung und Sicherung der Vitalfunktionen, die Überwachung der Rettung, die Vorbereitung und ärztliche Überwachung des Transportes. Der Notarztdienst in Bayern wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung gewährleistet. Ärzte die am Notarztdienst teilnehmen wollen, müssen gegenüber der KVB einen besonderen Befähigungsnachweis erbringen. Als Befähigungsnachweis wird üblicherweise der Fachkundenachweis Rettungsdienst verlangt.Eingesetzte Fahrzeuge im Rettungsdienst beim BRK KV Wunsiedel i. F.Krankentransportwagen (KTW), üblicherweise auch Krankenwagen genannt, werden zur Beförderung von kranken- und hilfsbedürftigen Personen eingesetzt, die keine akute Notfallversorgung benötigen und deren Beförderung disponibel ist. Die Besatzung eines Krankenwagen besteht aus Rettungssanitäter und Fahrer, in der Regel hat dieser wenigstens die Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer. Die im BRK-Rettungsdienst eingesetzten Krankenwagen entsprechen dem Krankenwagen Typ A2. Auch in Zukunft werden im qualifizierten Krankentransport nur Krankenwagen des Typs A2 eingesetzt werden. Als Fahrzeuge für den Typ A2 werden aufwendig umgebaute Kleinbusse verwendet, die annähernd Stehhöhe haben. Ausbau und Ausstattung unserer KTW entsprechen der DIN EN 1789 und DIN EN 1865 für den Krankenkraftwagen Typ A2.Rettungswagen (RTW) werden eingesetzt um akut verletzte oder erkrankte Personen zu versorgen und zu transportieren. Das Raumangebot in einem RTW ist so bemessen, dass der Patient auf der Trage liegend von drei Seiten (von rechts und links und vom Kopf aus) betreut werden kann. Ein RTW muss Stehhöhe (1,80m) haben, manch einer muss da allerdings den Kopf einziehen. Als Basisfahrzeuge für Rettungswagen dienen Kleintransporter auf deren Fahrgestell ein Kofferaufbau mit den notwendigen Einbauten montiert wird. Die beim BRK eingesetzten Rettungswagen und ihre Ausstattung erfüllen die Anforderungen der DIN EN 1789 und DIN EN 1865 für Krankenkraftwagen Typ C. Zur medizinischen Ausstattung gehören die einfache Mullbinde und das Blutdruckmessgerät genauso, wie Geräte zur elektrischen Wiederbelebung (Defibrillation), EKG-Überwachung, Beatmung, Überwachung der Sauerstoffsättigung im Blut (Pulsoximetrie). Auch Schienungsmaterial und spezielle Hilfsmittel zum Umlagern eines Patienten auf die Trage sind vorhanden. Zur Besatzung eines Rettungswagens gehören immer ein Fahrer und ein Rettungsassistent. In den meisten Fällen wird der Fahrer mindestens die Qualifikation Rettungsdiensthelfer haben, auch wenn das Bayerische Rettungsdienstgesetz eine geringere Qualifikation zulässt.Mit Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF) gelangen die Notärzte zum Notfallort. NEF sind Fahrzeuge der PKW- oder Van-Klasse, die wie RTW gekennzeichnet und mit den erforderlichen Geräten und Materialien ausgerüstet sind, um dem Notarzt Diagnostik und Behandlung des Notfallpatienten zu ermöglichen.Ein NEF wird stets zusammen mit einem RTW eingesetzt, der bei Bedarf den Transport des Patienten in ein Krankenhaus übernimmt. Sofern während des Transportes eines bereits (notärztlich) versorgten Patienten ein weiterer notarztpflichtiger Notfall gemeldet wird, kann nach entsprechendem Abwägen der Notarzt diesen übernehmen, da er mit dem NEF völlig autark disponiert werden kann.

 Stand der Angaben: 2018