Sanitätsdienst
Was ist ein Sanitätsdienst / Wofür wird ein Sanitätsdienst benötigt?Der Sanitätsdienst ist ein Teil der Notfallvorsorge im Rahmen von Veranstaltungen. Wenn von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen wird, werden wir vom Veranstalter im Vorfeld damit beauftragt, auf Basis der Erkenntnisse einer Gefahrenanalyse einen auf die Veranstaltung abgestimmten Sanitätsdienst für die gesamte Veranstaltung oder Teile davon zu stellen. Oft werden solche Sanitätsdienste mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten abgestimmt und die Zusammenarbeit geregelt. Die Bestellung eines Sanitätsdienstes erfolgt entweder aus eigenem Antrieb des Veranstalters, aufgrund von Vorschriften übergeordneter Verbände (z. B. Reitsportverbände, Motorsportverbände) oder aufgrund behördlicher Auflagen. Auch ohne behördliche Auflage entsteht jedoch bei Großveranstaltungen wegen der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters die Notwendigkeit, einen Sanitätswachdienst zu stellen. Der Sanitätswachdienst umfasst sowohl das Personal (Sanitäter, Rettungsdienstmitarbeiter, Notärzte, Führungspersonal) als auch die Ausstattung (Zelte, Unfallhilfsstellen, Kranken-, Rettungs- und Notarztwagen, Versorgungseinrichtungen, Kommunikations- und Führungsmittel). Durch den Sanitätsdienst werden auf der Veranstaltungen erkrankte oder verletzte Personen erstversorgt und ggf. dem öffentlichen Rettungsdienst zur weiteren Versorgung und zum Transport in eine Einrichtung der Endversorgung (Krankenhaus, Arztpraxis) übergeben. In Ausnahmefällen (zum Beispiel zur Spitzenabdeckung des regulären Rettungsdienstes) können auch durch Fahrzeuge des Sanitätsdienstes Transporte in eine geeignete Zielklinik durchgeführt werden. Sie können ggf. auch als primäres Rettungsmittel außerhalb des Veranstaltungsgebietes eingesetzt werden. Das geschieht nach Absprache zwischen der Einsatzleitung des Sanitätsdienstes und der zuständigen Leitstelle. Auch generelle Lösungen sind möglich. In diesen Fällen bestehen feste Vereinbarungen zwischen dem zuständigen Rettungsdienstträger und dem Leistungserbringer des Sanitätsdienstes oder der Rettungsdienstträger macht den Transport durch Fahrzeuge des Sanitätswachdienstes zur Auflage. Auch wenn wir üblicherweise mit ehrenamtlichem Personal arbeiten, entstehen uns in der Regel dennoch Kosten. Die Aufwendungen für die teilweise umfangreiche medizinische Ausstattung und Ausbildung, die Fahrzeuge und die Schutzkleidung der Einsatzkräfte müssen ebenfalls aufgebracht werden. Ebenso entstehen Kosten für die Vorhaltung von Materialien und Fahrzeugen. Die Refinanzierung erfolgt oft ganz oder in Teilen über Sanitätsdienste. Unsere Referenzen:
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